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Leistung

IT-Sicherheit und Datenschutz in der Praxis

Eine Praxis verarbeitet Gesundheitsdaten — die Kategorie, die die DSGVO am strengsten schützt. Gleichzeitig muss der Zugriff darauf im Behandlungsalltag in Sekunden möglich sein. Gute Praxis-IT-Sicherheit löst genau diesen Zielkonflikt, statt eine Seite davon zu ignorieren.

Auf einen Blick

  • Firewall, Endgeräteschutz und kontrollierte Fernzugriffe
  • Umsetzung der IT-Sicherheitsanforderungen nach § 75b SGB V
  • Technische und organisatorische Maßnahmen sauber dokumentiert
  • Schulung des Praxisteams zu Phishing und Datenumgang

Die technische Grundausstattung

Vieles, was Praxen absichert, ist unspektakulär und wird trotzdem regelmäßig übersehen. Wir arbeiten eine feste Grundlinie ab und dokumentieren, was umgesetzt ist und was bewusst nicht.

  • Firewall mit definierten Regeln statt Router mit Werkseinstellung
  • Endgeräteschutz auf allen Arbeitsplätzen und Servern, zentral überwacht
  • Benutzerkonten mit persönlicher Anmeldung — kein gemeinsames Empfangskonto
  • Rechtevergabe nach Aufgabe: nicht jede Rolle braucht Zugriff auf alles
  • Verschlüsselung von Notebooks und mobilen Datenträgern
  • Fernzugriffe nur über kontrollierte, protokollierte Verbindungen
  • Getrenntes Gäste-WLAN ohne Zugang zum Praxisnetz

IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V

Für Praxen, die an der vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, gibt es verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen. Der Umfang staffelt sich nach Praxisgröße, gemessen an der Zahl der ständig mit Datenverarbeitung betrauten Personen — größere Praxen und solche mit Medizingeräten in Netzwerkanbindung müssen mehr nachweisen als eine Einzelpraxis.

Wir gehen den Anforderungskatalog mit Ihnen durch, setzen die technischen Punkte um und übergeben eine Dokumentation, mit der Sie im Prüfungsfall arbeiten können. Was organisatorisch bei Ihnen bleibt — Verantwortlichkeiten, Unterweisungen, Verfahrensverzeichnis — benennen wir klar, statt es unter den Tisch fallen zu lassen.

Der Faktor Mensch

Die meisten erfolgreichen Angriffe auf Praxen beginnen nicht mit einer technischen Lücke, sondern mit einer E-Mail, die aussieht wie eine Rechnung, eine Bewerbung oder eine Nachricht der Bank. Am Empfang wird zwischen zwei Patienten geklickt, und der Rest läuft von allein.

Wir schulen Ihr Team kompakt und praxisnah: keine allgemeine Sicherheits-Präsentation, sondern echte Beispiele aus dem Gesundheitsbereich, eine klare Regel für den Zweifelsfall und ein Ablauf, der niemanden bloßstellt, der doch geklickt hat. Angst vor Ärger ist der Hauptgrund, warum Vorfälle zu spät gemeldet werden.

Wenn doch etwas passiert

Für den Ernstfall gibt es einen Notfallplan auf Papier — bewusst auf Papier, weil er im Ernstfall nicht auf dem verschlüsselten Server liegen darf. Darin steht, wer in welcher Reihenfolge zu informieren ist, welche Systeme sofort vom Netz gehen, wie die Praxis notdürftig weiterarbeitet und welche Fristen laufen.

Der wichtigste Punkt dabei: Eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der Aufsichtsbehörde in der Regel binnen 72 Stunden zu melden. Diese Uhr läuft ab Kenntnis — nicht ab dem Moment, in dem die Technik wieder läuft.

Häufige Fragen

Nein, und das sollten wir auch nicht sein. Wir setzen die technischen Maßnahmen um; ein Datenschutzbeauftragter kontrolliert unter anderem genau das. Beides in einer Hand wäre ein Interessenkonflikt. Wir arbeiten Ihrem Datenschutzbeauftragten aber gerne zu und liefern die technische Dokumentation, die er anfordert.

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