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Fachrichtung

IT für kieferorthopädische Praxen

Kieferorthopädische Praxen unterscheiden sich von allgemeinzahnärztlichen vor allem in zwei Punkten: Die Behandlungen laufen über Jahre, und sie werden sehr dicht dokumentiert. Beides zusammen erzeugt Datenmengen, die klassische Praxisserver schnell an ihre Grenzen bringen.

Was uns hier regelmäßig begegnet

  • Der Speicher ist voll, obwohl er beim Kauf großzügig wirkte
  • Digitale Scans und Fotodokumentation liegen verstreut
  • Zweigstellen greifen über eine zu schwache Leitung auf die Daten zu
  • Aufbewahrungsfristen bei minderjährigen Patienten sind nicht durchdacht

Speicher über die Aufbewahrungsfrist rechnen

Ein KFO-Fall erzeugt über die Behandlungsdauer ein Vielfaches der Daten eines allgemeinzahnärztlichen Falls: Ausgangsdiagnostik, Zwischenstände, Fotodokumentation, zunehmend digitale Abformungen statt Gipsmodelle. Dazu kommen lange Aufbewahrungspflichten, die bei minderjährigen Patientinnen und Patienten erst mit Erreichen der Volljährigkeit richtig zu laufen beginnen.

Wer den Speicherbedarf für das laufende Jahr plant, plant zu knapp. Wir rechnen ihn über die volle Frist hoch und trennen dabei zwischen schnellem Zugriff für laufende Fälle und günstigerem Langzeitarchiv für abgeschlossene — das ist der Unterschied zwischen einer Erweiterung alle zwei Jahre und einer Planung, die trägt.

Digitale Abformung und Modellarchiv

Der Umstieg von Gipsmodellen auf digitale Abformung nimmt Regalmeter weg und legt sie auf den Server. Das ist unterm Strich richtig, verlagert aber ein physisches Lagerproblem in ein digitales — mit dem Unterschied, dass ein Gipsmodell keinen Backup-Lauf verlängert.

Wir planen den Scanner-Arbeitsplatz, die Ablage und die Einbindung in die Sicherung von Anfang an mit, statt sie nachträglich anzuhängen.

Mehrere Standorte

KFO-Praxen arbeiten überdurchschnittlich häufig mit Zweigstellen oder Sprechstunden an mehreren Orten. Wir koppeln die Standorte verschlüsselt und legen die Anbindung so aus, dass auch das Öffnen großer Bilddatensätze am Zweitstandort zügig geht — bei schwacher Leitung über Terminalserverbetrieb statt direktem Zugriff.

Häufige Fragen

Für Behandlungsdokumentation gelten grundsätzlich mindestens zehn Jahre, für Röntgenaufnahmen teils längere Fristen, und bei minderjährigen Patientinnen und Patienten beginnt die Frist praktisch erst mit der Volljährigkeit zu wirken. Die verbindliche Auslegung für Ihren Fall klärt Ihre Kammer — wir planen den Speicher auf den daraus resultierenden Zeitraum.

Passende Leistungen

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